Tarifeinheitsgesetz
Im Tarifeinheitsgesetz, das
2015 von der Großen Koalition beschlossen wurde, ist vorgeschrieben,
dass nur ein Tarifvertrag pro Betrieb gilt, und zwar der von der
mitgliederstärksten Gewerkschaft ausgehandelte. Im
außerparlamentarischen Bereich lag eine gemeinsame Intiative des
Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundesvereinigung Deutscher
Arbeitgeberverbände (BDA) zugrunde.
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat dagegen Verfassungsbeschwerde
erhoben; die Beschwerde ist noch nicht entschieden. Der Marburger Bund
argumentiert, dass die freie Wahl einer Gewerkschaft durch dieses
Gesetz zur Disposition gestellt wird und "sieht einen klaren
Widerspruch zum Wortlaut von Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes" (Zitatquelle siehe nächster Link "Verfassungsbeschwerde des Marburger Bundes).
Verfassungsbeschwerde
des Marburger Bundes
Bericht im Deutschen
Ärzteblatt: Tarifverhandlungen des Marburger Bundes
Bericht im Deutschen
Ärzteblatt: Verfassungsklage
Bericht in der ÄrzteZeitung über die Verfassungsklage
Erklärung des Arbeitgeberverbandes BDA 2014
Webseite des Bundestages (Zusammenfassung und Videos der Debatte)
Abstimmungsverhalten der Fraktionen
So haben die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung abgestimmt
So hat Ihr Wahlkreisabgeordneter abgestimmt (abgeordnetenwatch.de)
Position der CDU Schleswig-Holstein: "Nur ein erster Schritt"
CDU Mittelstandsvereinigung: "Es geht nicht weit genug"
Pro-Position der SPD-Bundestagsfraktion
Contra-Position der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen (Ärzteblatt-Artikel)
Presseerklärung der Grünen: "Einheit geht nur ohne Zwang"
Noch mehr Hintergrundinformation:
Auf dem JuWissBlog ( des Vereins Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht e.V.") findet man eine Diskussion juristischer Aspekte.
Eine Zusammenfassung des Gesetzes findet man auch im Blog CMS Deutschland bloggt der Großkanzlei CMS.
Update: 25. Mai 2017