Tarifeinheitsgesetz

 

Im Tarifeinheitsgesetz, das 2015 von der Großen Koalition beschlossen wurde, ist vorgeschrieben, dass nur ein Tarifvertrag pro Betrieb gilt, und zwar der von der mitgliederstärksten Gewerkschaft ausgehandelte. Im außerparlamentarischen Bereich lag eine gemeinsame Intiative des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) zugrunde.

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat dagegen Verfassungsbeschwerde erhoben; die Beschwerde ist noch nicht entschieden. Der Marburger Bund argumentiert, dass die freie Wahl einer Gewerkschaft durch dieses Gesetz zur Disposition gestellt wird und "sieht einen klaren Widerspruch zum Wortlaut von Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes" (Zitatquelle siehe nächster Link "Verfassungsbeschwerde des Marburger Bundes).

Verfassungsbeschwerde des Marburger Bundes

Bericht im Deutschen Ärzteblatt: Tarifverhandlungen des Marburger Bundes

Bericht im Deutschen Ärzteblatt: Verfassungsklage

Bericht in der ÄrzteZeitung über die Verfassungsklage


Stellungnahme von ver.di 2014

Info der Bundesregierung 2015

Erklärung des Arbeitgeberverbandes BDA 2014


Wikipedia-Eintrag


Webseite des Bundestages (Zusammenfassung und Videos der Debatte)

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

So haben die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung abgestimmt

So hat Ihr Wahlkreisabgeordneter abgestimmt (abgeordnetenwatch.de)


Position der CDU Schleswig-Holstein: "Nur ein erster Schritt"

CDU Mittelstandsvereinigung:  "Es geht nicht weit genug"

Pro-Position der SPD-Bundestagsfraktion

Contra-Position der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen (Ärzteblatt-Artikel)

Presseerklärung der Grünen: "Einheit geht nur ohne Zwang"


Noch mehr Hintergrundinformation:

Auf dem JuWissBlog ( des Vereins Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht e.V.") findet man eine Diskussion juristischer Aspekte.

Eine Zusammenfassung des Gesetzes findet man auch im Blog CMS Deutschland bloggt der Großkanzlei CMS.


 

Update: 25. Mai 2017